Fraktion DIE LINKE: Diskriminierungsfreien Zugang für alle Kommunen zum Anti-Vernässungsfonds gewährleisten
Bleibt der von der Landesregierung der Öffentlichkeit vorgestellte Richtlinienentwurf über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen gegen die Vernässungen in Sachsen-Anhalt so wie er ist, befürchtet Dr. Uwe-Volkmar Köck, Vertreter der LINKEN im Zeitweiligen Ausschuss für Grundwasserprobleme und Vernässungen ein Windhunderennen unter den Antragstellern. 70 % aller Kommunen verfügen nicht einmal über eine Startlizenz – die bekommen nur die Kraftprotze unter den Kommunen. Nicht das Ausmaß der Vernässungsprobleme ist das wichtigste Kriterium, sondern ein ausgeglichener Haushalt. Sturzbäche und Schlammlawinen richten sich jedoch nicht nach dem Stadtsäckel, sondern folgen der Gravitation. DIE LINKE fordert die Landesregierung deshalb auf, einen diskriminierungsfreien Zugang zu den Mitteln des Hilfsfonds zu gewährleisten und die Zuwendung auch von der Dringlichkeit der zu lösenden Probleme, der wasserwirtschaftlichen Wirksamkeit der angestrebten Maßnahme sowie der Wirkungen auf den Gebietswasserhaushalt insgesamt abhängig zu machen. Die Förderung sollte sich auf die im Herbst von den Landkreisen und den Ämtern für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten erarbeiteten Maßnahmelisten beschränken. Die begrenzt zur Verfügung stehenden Mittel müssen gezielt auf die Spitze des Eisberges konzentriert werden, nicht auf die herumtreibenden Eisschollen, denn das ganze Ausmaß des Finanzbedarfs lässt sich noch nicht einmal erahnen. Magdeburg, 8. Februar 2012
Koalitionsfraktionen verweigern sich geschlossen einer Anhörung zum Wassergesetz
Arbeitsgespräch im Vorfeld der Beschlussfassung -
Wird Besserwisserei dem Sachverstand der Vorzug gegeben? Diese Frage stellten sich auch Lothar Koch vom UHV Elbe-Stremme-Fiener und Harry Czeke in dieser Woche während eines Arbeitsgespräches. Fakten, nasse Tatsachen in Form von überfluteten Feldern und Straßen, unter Wasser gesetzte Wohnhäuser, verändertete Bearbeitung von Ackerflächen auf Grund von geänderten Lebenweisen und zahlreiche Fakten mehr, sind doch nicht einfach so unter den Tische zu kehren. Zahlreiche Verbände, Institutionen u.a.m. haben sich mit der Problematik im Vorfeld auseinandergesetzt. Dies wird ebenfalls nochmals in einer Anhörung am 15.12.2010 im Landtag durch die FRaktion DIE LINKE erfolgen. Doch diesem zum Trotz, will die Regierung das Wassergesetz durch den Landtag in dieser Woche "durchplätschern" lassen.
Vor dem Hintergrund der Änderung des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt und einer etwaigen Anhörung dazu im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erklärt der Agrarpolitiker der Fraktion Harry Czeke: „DIE LINKE vertritt den Standpunkt, dass eine Änderung bzw. die Ausgestaltung des Wassergesetzes für die Landwirtschaft von nicht geringer Bedeutung sein dürfte. Davon haben wir uns auch in der heutigen Sitzung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten leiten lassen und eine Anhörung vor dem Ausschuss beantragt. Wir wissen, dass wir damit auch den Forderungen aus der Praxis Rechnung tragen, ist es doch die einzige Möglichkeit, externen Sachverstand heranzuziehen. Es scheint unglaublich, ist aber dennoch wahr - die Mitglieder der Koalitionsfraktionen CDU und SPD haben sich geschlossen einer Anhörung verweigert. Damit wird das Wassergesetz als eines der kompliziertesten Fachgesetze in einer noch nie da gewesenen Geschwindigkeit durch den Landtag gepeitscht.“ Nachzulesen Gesetzentwurf zum Wassergesetz 05/2875/ dazu Änderungsantrag der FDP 05/2893
Plenarprotokoll 5/81 07.10.2010 (TOP 8) S. 5359-5364 1. Beratung Ausschussüberweisung: Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Ausschuss für Inneres, Ausschuss für Umwelt (federführend), Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit